Aufbauseminare

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.

 

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

 

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

 

Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.

Hier finden sie uns

Fahrschule

Bernhard Bruchmüller

 

Altenhundem

Helmut-Kumpf Str.10

Unterricht:

Donnerstag 19:30-21:00 Uhr

 

Kirchhundem

Hundemstraße 39

Unterricht:

Dienstag     19:30-21:00 Uhr

 

Würdinghausen

Würdinghauserstraße 18

Unterricht:

Montag      17:30-19:00 Uhr

 

Saalhausen

Winterbergerstaße 21

Unterricht:

Dienstag    17:30-19:00 Uhr

Kontakt

mobil 0170/3155886

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